Wir akzeptieren den Bildungsscheck

Für die Ausbildungsangebote Marte Meo-Praktiker und Marte Meo-Kollegentrainer/Marte Meo-Therapeut

Informationen:

Mit dem Bildungsscheck erhalten Sie einen Zuschuss von 50% des zu entrichtenden Ausbildungsentgeltes (bis 500,00 Euro Förderung durch das Land Nordrhein Westfalen und dem Europäischen Sozialfond sind möglich). 

 

Beim Bildungsscheck wird unterschieden zwischen privaten und betrieblichen Bildungsschecks.  
Detaillierte Informationen hierzu und zu weiteren Konditionen  finden Sie auf folgenden Internetseiten:

www.esf.nrw.de und auf www.bildungsscheck.nrw.de


  • Der Bildungsscheck darf erst  mit der Anmeldung eingereicht werden, nachträglich nach der Anmeldung eingereichte Schecks können nicht anerkannt werden.

 

Wie komme ich an einen Bildungsscheck?

  • Sie vereinbaren einen Beratungstermin und suchen eine Bildungsberatungsstelle in Ihrer Nähe auf (Link hierzu: http://www.weiterbildungsberatung-nrw.de/buergerinnen-buerger/beratung/beratungsstellensuche.html). Bitten Sie Ihre/Ihren für Sie zuständige/zuständigen Beraterin/Berater um die Ausstellung eines Bildungsschecks. Dabei nennen Sie bitte die von Ihnen gewünschte Ausbildung (Marte Meo-Praktiker oder Marte Meo-Kollegentrainer/Marte Meo-Therapeut) und die Ausbildungsstätte. Die Beratungsstelle informiert Sie über Konditionen des Bildungsscheckes.
  • Nachdem Sie den Bildungsscheck von der Beratungsstelle erhalten haben, können Sie diesen bei uns abgeben und sich somit anmelden. Eine Anmeldung vor Abgabe des Bildungsscheckes ist nicht möglich. Und nach einer Anmeldung kann kein Bildungsscheck mehr von uns als Bildungsstätte akzeptiert werden!
  • Sollte der Bildungsscheck aus Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, von uns nicht eingelöst werden können (z.B. wegen fehlender oder ungültiger Angaben auf dem Bildungsscheck), so behalten wir uns vor Ihnen die Restsumme der Ausbildungsgebühr in Rechnung zu stellen.

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