Aufgaben

Zweck des Medizinproduktegesetzes (MPG) ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Bewohner, Anwender und Dritter zu sorgen (§ 1 MPG).

 

In unserem Haus ist die Pflegedienstleitung Medizinprodukte Sicherheitsbeauftragter.

E-Mail: pdl@amhaarbach.de